Press Release

[German Language] Kirkland Berät Ehemalige Neckermann-Aufsichtsräte bei Abwehr von Schadensersatzansprüchen Durch den Insolvenzverwalter

Kirkland & Ellis hat die überwiegende Anzahl der ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder des insolventen Versandhändlers Neckermann bei der Abwehr einer Klage auf Schadensersatz durch den Insolvenzverwalter vertreten. 

Neckermann hatte im Juli 2012 Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter der neckermann.de GmbH hatte den Zeitpunkt des Insolvenzantrags für verspätet gehalten und Klage gegen die ehemaligen Geschäftsführer sowie sämtliche ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats auf Schadensersatz erhoben. 

Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Klage des Insolvenzverwalters am 29. April 2021 ab. Mit Blick auf die ehemaligen Aufsichtsräte stellte das Gericht u.a. fest, diese hafteten nicht, weil sie ihre Überwachungspflichten nicht verletzt hätten. Zudem sei die Fortführungsprognose im Zeitraum der beanstandeten Zahlungen positiv gewesen. Die Aufsichtsräte hatten also nicht darauf hinwirken müssen, dass die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag stellt.

Die ehemaligen Aufsichtsräte wurden durch ein Kirkland-Team in München unter Leitung von Dr. Bernd Meyer-Löwy vertreten.